Corona den Sport noch immer fest im Griff.
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Leider bleibt es bei den Zugangsbeschränkungen 2G und FFP2-Masken.
Ich bitte um Verständnis, dass die Verantwortlichen keine andere Möglichkeit haben
und die Einhaltung kontolliert werden muss!
Neue Regeln gelten ab heute, 04.03.
Auf folgender Seite des BFV sind weitere Informationen zu finden:
z. B.
– Welche Regeln gelten für Zuschauer*innen im Amateurfußball?
– Wer ist für die Kontrolle der Regelung verantwortlich?
In der aktuellen Information für Sportvereine von gestern 03.03. schreibt der BLSV folgendes zu diesem Thema:
Corona–Update 2. März 2022
In einer Pressekonferenz am 2. März 2022 hat die Bayerische Staatsregierung weitere Lockerungen der
Maßnahmen gegen die Corona–Pandemie verkündet. Für den Sport neu sind ab dem 4. März folgende
Regelungen:
Erhöhung der Kapazitätsgrenze für Großveranstaltungen: Künftig gilt bei Sportveranstaltungen eine
allgemeine Kapazitätsgrenze von 75 % (statt bisher 50 %).
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Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen.
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Es gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 25.000 Menschen.
Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und FFP2–
Maskenpflicht.
Zugangsvoraussetzung Gastronomie: Die Zugangsvoraussetzung in der Gastronomie wird von 2G hin
zu 3G gelockert. Das betrifft natürlich auch Vereinsgaststätten.
Aufhebung Maskenpflicht Schulsport: Für den Schulsport in Bayern gilt künftig keine Maskenpflicht
mehr.
Im Übrigen bleibt es bei den bekannten Regelungen: https://www.blsv.de/coronavirus
Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bieten wir auf unserer Website unter www.blsv.de/coronavirus, in
unseren sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine. Darüber hinaus steht unser
BLSV Service–Center unter der Mail–Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV–Geschäftszeiten unter
der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.